Was ist geplant?
Die OPR 2030 besteht aus der Grundordnung welche das Baureglement Münsingen 2021 und die Zonenpläne 1, 2 und 3 enthält. Die Baureglemente von Tägertschi und Trimstein werden integriert. Des Weiteren wird das Baureglement dem übergeordneten Recht angepasst.
Mit Ortsplanung OPR 2030 werden die Voraussetzungen für neue, bis zu 5-geschossige und flächendeckende Wohnüberbauungen geschaffen (sogenannte «W4»-Zonen). In der Wohnzone «W4» ist die maximale Höhe von 13.20 m (plus Attikageschoss) festgelegt. Ein Beispiel ist die ZPP Hinterdorf mit einem Areal von rund 23’000m2. Hinzu kommen weitere flächendeckende Aufzonungen mit neu mehr Stockwerken, z. B. die rund 11’400m2 umfassende Underrüti, sie wird von «W2» nach «W4» aufgezont.
Die Lagen der ZPP’s sind in den Zonenplänen 1, 2 und 3 ersichtlich.
Alle Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Münsingen abrufbar
Wachstum 2010 – 2019: Münsingen liegt mit 10,0 % vorne, noch
- vor Biel mit 8,6%
- vor Köniz mit 8,3 %,
- vor Bern mit 8,2 %,
- vor Thun mit 2,4 %
Quelle: BFS (Bundesamt für Statistik)

Am 25. November 2018 wurde die Umzonung der Parzelle 103 am Jungfrauweg in eine Zone «W4» von den stimmberechtigten Münsinger und Münsingerinnen abgelehnt. Damit konnte «W4» nicht ins Baureglement aufgenommen werden. «W4» bedeutet 5-stöckige Bauten (4 Geschosse plus 1 Attikageschoss). Weitere Infos siehe bei «nicht höher».
Mit dem Baureglement 2021 wird der Volkswillen klar missachtet. Praktisch alle freien Flächen in den Wohnzonen werden in Zonen mit Planungspflicht mit «W4» überführt.

Weitere Gründe für ein NEIN am 15. Mai 2022 zur Grundordnung
Was uns weiter am Herzen liegt:
Nirgends werden die finanziellen Folgen des Wachstums aufgezeigt. Die Schere zwischen den Steuereinnahmen und den Investitionen in die Infrastruktur (Kitas, Kindergarten, Schulen, ÖV usw.) werden immer weiter auseinanderklaffen. Dies müssen verschiedene Gemeinden (z. B. Köniz, Belp, Niederbipp) schmerzhaft erfahren. In letzter Konsequenz ist eine Steuererhöhung unumgänglich.
Mit der OPR 2030 wird durch die zwangsläufige Versiegelung der Böden der Naturschutz und damit auch die Biodiversität ausgehebelt.
In ganz Münsingen besteht ein Mangel an Zonen für die öffentliche Nutzung, vor Allem im Unterdorf. Es existieren zwar ca. 20 Zonen mit dem Prädikat «ZÖN», jedoch sind sie bis auf die Familiengärten an der inneren Giesse bereits so belegt (z. B. Klinik, Spital, ARA, Pflegeheim, Schiessplatz) dass eine Nutzungsänderung kaum mehr möglich ist. Die Gemeinde ist angehalten, weitere ZÖN einzuplanen.