Kostenmiete in der Underrüti, eine Mogelpackung?
Die sogenannte Kostenmiete ist ein zentraler Bestandteil des Schweizer Mietrechts. Sie besagt, dass sich der erlaubte Mietzins nach den Kosten des Vermieters inklusive Hypothekarzins richten muss. Was vermeintlich dem Mieterschutz dienen soll, hat jedoch absurde Folgen, sowohl für die Vermieter als auch für die Mieter. Für die Vermieter bedeutet die Vorschrift, dass ihre Mietzinse über die vergangenen Jahre ohne jegliche Erhöhungen grösstenteils missbräuchlich wurden – schlicht, weil die Zinsen so stark gesunken sind. Den Mietern hingegen dürften schwierige Zeiten bevorstehen, sobald die Phase ultraniedriger Zinsen ein Ende findet, denn jeder Anstieg des Referenzzinses ist gewissermassen ein Freipass für Mietzinserhöhungen.
In der Underrüti sollen 120 Wohnungen mit kostengünstigem Mietzins erstellt werden. Gemäss dem Gemeindepräsidenten sollen die Mieten 20 – 30% unter der normalen Marktmiete in Münsingen liegen (Quelle: BZ, Bericht «Der eine spricht von Zwängerei, der andere von Vernunft» vom 4. Mai 2022). Recherchen auf Comparis haben ergeben, dass die Marktmiete für eine vergleichbare 4.5 Zimmer Wohnung in Münsingen bei ca. Fr. 2’000 angesiedelt ist. Bei einem Investitionsvolumen von rund 60 Millionen Franken (Quelle: J. Wanzenried der Firma Frutiger AG in Thun) und den daraus resultierenden Kosten (Hypothekarzinsen, Amortisation, Renovationen, Baurechtszinsen, Immobilienverwaltung, Versicherungen, Liegenschaftssteuern usw.) wird die Miete für eine 4.5 Zimmer eher bei Fr. 2’500 statt wie versprochen bei ca. Fr. 1’600 liegen. Zudem schützt die Kostenmiete, wie oft angenommen wird, nicht vor steigenden Hypothekenzinsen. Nach allen Erfahrungen mit der Kostenmiete tritt der Effekt von tieferen Mieten erst nach 15 – 20 Jahren ein.
Diese Tatsachen waren wohl auch ein Grund, wieso die Firma «PreiswertLeben AG» (Tochterfirma der Frutiger AG in Thun) das Projekt in der Underrüti aufgegeben hat.